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Der Weg zum Führerschein

Seit 1980 ein Begriff im Bergischen Land

 
 
 
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Klasse A:

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Abweichend davon können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben (Direkteinstieg).

 

Mindestalter: 18 Jahre (25 Jahre beim Direkteinstieg)

 

Einschluss: Klasse A1 und M

 

Ausbildungsfahrzeuge: Honda CBF 500 und Honda CBF 600 bei Direkteinstieg

 

 

 

Klasse A1:

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Einschluss: Klasse M

 

Ausbildungsfahrzeug: Honda CBR 125

 

 

 

Klasse M:

 

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Ausbildungsfahrzeug: Honda Zoomer

 

 

 

 

In unserer Filiale in Lüttringhausen steht als Lehrmodell ein Honda Fahrsimulator zur Verfügung.

Damit kann man die Grundbedienung eines Kraftrades schon mal "im Trockenen" üben.